baby lock hat mit der Euphoria eine Coverstich-Maschine der Extraklasse entwickelt. Zu den Besonderheiten zählen der XXL Arbeitsraum (140 mm Durchlass) und das sensationelle ATD System. Damit entfallen jegliche Fadenspannungseinstellungen.
Zudem arbeitet die Euphoria mit dem Lufteinfädelsystem für den Greifer und einem kinderleicht zu bedienenden Nadeleinfädler. Fürs Feintuning der Fäden stehen allen Nahtlieblingen die Greifer- und Nadelfadenregulierung ebenso zur Verfügung.
Extra viel Platz
Ganz besonders glänzt die Euphoria mit ihrem breiten Durchlass von 140 mm. So ist Platz für die ganz großen Projekte.
Kinderleichtes Einfädeln
Das einfach geniale ExtraordinAirTM-Einfädelsystem macht das Einfädeln der Euphoria zum Kinderspiel: ein einzigartiges kompaktes Greifersystem, welches mit Röhren ausgestattet ist. Per Knopfdruck und mittels Luft wird der Faden in Windeseile eingefädelt. Und bei der babylock Euphoria entfällt auch lästiges Einfädeln der Nadeln: Mit drei Handgriffen sind die Fäden im passenden Öhr.
Automatisches Fadenzufuhrsystem
Die Bearbeitung schwieriger Stoffe gelingt durch das automatische Fadenzufuhrsystem (ATD-System) vollkommen mühelos. Die Maschine liefert stets die richtige Einstellung für ein optimales Nähergebnis. Entspricht jedoch eine Naht nicht der persönlichen Vorstellung, kann die Fadenspannung für Greifer und Nadel ganz individuell nachreguliert werden.
Kniehebel inklusive
Mit dem Kniehebel (heben und senken des Nähfußes) lässt sich einfach besser arbeiten! Ihre Hände führen so sicher den Stoff über den Arbeitstisch. Der Kniehebel ist im Lieferumfang enthalten.
Automatische Transporteurabsenkung
Beim Lüften des Nähfußes senkt sich der Transporteur automatisch nach unten ab und ermöglicht ein erleichtertes Herausnehmen und Einlegen der Stoffe.
Differentialtransport
Mit Hilfe des Differentialtransportes ermöglicht die Euphoria einen optimalen Stofftransport bei elastischen Stoffen und verhindert überstehende Nähte. Auf Wunsch können Sie fantasievolle Kräuseleffekte erzielen, die Nähte dehnen oder eine wellige Naht erzeugen.
Alles an seinem Platz
Einen übersichtlichen und aufgeräumten Arbeitsplatz beim Nähen liefert das leicht zugängliche Zubehörfach mit einer magnetischen Ablagefläche. Hier finden zum einen Stecknadeln zu jeder Zeit einen sicheren Platz. Das geniale Nadelauffangfach bietet beim Austausch der Nadeln zusätzlichen Komfort. Sollte die Nadel beim Lösen herunterfallen, gibt es kein lästiges Suchen mehr. Beim Hervorziehen des Nadelauffangfaches lässt sich die Nadel bequem von der Magnetfläche entnehmen.
Im Serienzubehör enthalten:
- Bedienungsanleitung
- Apparateschrauben
- Fusselbürste/Nadeleinsetzwerkzeug
- Nadelklemmschraube
- Nadeln
- Sechskantschraubendreher
- Pinzette
- Nadeleinfädler
- Greifereinfädeldraht
- Schraubendreher
- Spulenkappen
- Schwammscheiben
- Fadennetze
- Imbusschlüssel
- Konische Kreuzspulenhalter
- Adapter für Zubehör
Technische Details | |
Anzahl Nadeln | 1-3 |
Anzahl Fäden | 2-4 |
Stiche pro Minute | 1500 |
Stichlänge | 1 - 4 mm |
Überstichbreite | 3 - 9 mm |
Gewicht | 12 kg |
Größe in cm (BxHxT) | 49x37x31 |
Differentialtransport | x |
Nadeleinfädler | x |
ATD - automatische Fadenzufuhr | x |
RevolutionAir™ Threading | - |
ExtraordinAir™ Threading | x |
Jet-Air Threading™ | - |
LED | x |
Kniehebel | x |
Spannungsauslösung bei gehobenen Nähfuß | - |
4-Faden Coverstich 6mm | x |
3-Faden Coverstich 6mm | x |
3-Faden Coverstich 3mm | x |
Doppelkettenstichnaht | x |
5-Fadensicherheitsnaht | - |
4-Faden Overlocknaht | - |
3-Faden Overlocknaht | - |
3-Faden Flachnaht | - |
3-Faden Rollsaum | - |
3-Faden Rollnaht | - |
2-Faden Overlocknaht | - |
2-Faden Flachnaht | - |
2-Faden Rollsaum | - |
2-Faden Rollnaht | - |
2-Faden Picostich | - |
Wavestich | - |
Satin-Naht | - |
Garantiebedingungen der baby lock - Consuendi GmbH
1. Geräteregistrierung
Registrieren Sie bitte Ihre baby lock auf unserer Homepage unter www.babylock.de/garantieverlaengerung innerhalb von 3 Monaten nach Kaufdatum.
2. Garantiefristen
Es gelten folgende Garantiefristen bei normalem Hausgebrauch (nicht kommerziell oder gewerblich):
- A) mit Garantieverlängerung
2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn plus weitere 2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile - B) ohne Garantieverlängerung
2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn
3. Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt mit dem Erwerb des neuen baby lock-Produktes und gilt ohne Garantieverlängerung 2 Jahre.
4. Eingeschränkte Garantie
Maschinen, die gewerblich genutzt werden, haben eine eingeschränkte Garantie von 6 Monaten auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn. Teile, die von der Garantie ausgeschlossen sind, finden Sie unter Punkt 6.
5. Empfänger der Garantie und Ausschluss
Die Garantie und die Garantieverlängerung bezieht sich nur auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Ausgeschlossen sind alle dem Verschleiß unterliegenden Bauteile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung. Bitte befolgen Sie unbedingt die Anweisungen aus der dazugehörigen Bedienungsanleitung. Die Garantie erlischt auch:
- • wenn Reparaturen durch Dritte durchgeführt wurden
- • Veränderungen am Gerät durchgeführt/ herbeigeführt wurden
- • unzureichende Verpackung beim Versand des Gerätes an den autorisierten Fachhändler verwendet wurde
- • die Seriennummer verändert oder unleserlich ist
- • bei höherer Gewalteinwirkung
- • wenn Schäden oder Fehler durch die Verwendung von nicht originalen Bau- und Zubehörteilen verursacht wurden
In diesen Fällen wird die Reparatur kostenpflichtig.
6. Verschleißteile
Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantiebestimmung. Folgende Teile sind ausgeschlossen:
Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Leuchtmittel, Kohlebürsten, Federn, nicht metallische Teile bzw. Bauteile (z. B. Gehäuseteile), Greifer, Antriebsriemen, Garnrollenhalter, Einfädelvorrichtungen (z. B. Nadeleinfädler oder Einfädeldrähte), Stichbildungsvorrichtungen, Schneidwerkzeuge und alle anderen Teile, die dem „normalen Verschleiß“ ausgesetzt sind
7. Voraussetzungen für eine Garantieleistung
Voraussetzung für eine Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten bei einem autorisierten baby lock-Händler durchgeführt wurden und dass sämtliche Hinweise von baby lock in der Bedienungsanleitung zum Gerätebetrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet wurden. Widrigenfalls gehen Garantieansprüche dadurch verloren.
8. Im Garantiefall
Falls eine Garantiereparatur erforderlich wird, wenden Sie sich bitte an Ihren baby lock-Vertragshändler in Ihrer Nähe bzw. an den Händler, der Ihnen das baby lock-Produkt verkauft hat. Bitte legen Sie bei jedem Garantiefall Ihren Kaufvertrag bzw. Quittungsbeleg und im Falle einer erweiterten Garantie die Bestätigung der Garantieverlängerung zur Prüfung vor. Vor-Ort-Services bei Ihnen durch den Händler oder durch die Consuendi GmbH sind kostenpflichtig, es sei denn, es wurde bei Abschluss des Kaufvertrages etwas anderes schriftlich vereinbart. Sollten Sie als Käufer innerhalb der Garantiezeit Ihren Wohnort gewechselt haben und es besteht kein Kontakt mehr zum Verkäufer, setzen Sie sich bitte mit uns (Consuendi GmbH) in Verbindung.
9. Fortbestand gesetzlicher Ansprüche
Diese Garantie hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche Sachmängelhaftung, welche uneingeschränkt gegenüber dem Verkäufer fortbesteht.
10. Verschiedenes
Die Garantieverlängerung unserer Produkte wird freiwillig übernommen. In Anspruch genommene Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist bzw. veranlassen auch keinen neuen Zeitpunkt einer weiteren Frist. Alle Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist. Falls ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht wurde, die geschuldete Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht ist, tritt die Verjährung erst nach Leistungserbringung ein.
11. Gültigkeit
Diese Garantie gilt nur für Produkte, die in folgenden Ländern gekauft und durch die Consuendi GmbH importiert wurden:
Deutschland • Österreich • Schweiz • Vereinigtes Königreich • Frankreich • Belgien • Luxemburg • Niederlande