Die neue baby lock Primo
Die baby lock Primo beherrscht das komplette Repertoire klassischer Covernähte. Aber sie kann noch viel mehr, ist sie doch zusätzlich mit einer Weltneuheit ausgestattet: dem baby lock Pendelfuß. In diesem Fuß sind zwei Fadenleger integriert, die zusätzliche Fäden verschiedenster Qualitäten vernähen können. Genäht wird in Kombination mit Ketten- oder Coverstichen, sodass die Rückseite denen der jeweiligen Covernähte entspricht. Und: Beliebte Annehmlichkeiten in technischer Perfektion wie z. B. Fadenzufuhrsystem, Nadeleinfädler, Lufteinfädelung für Greiferfäden, Nadelpositionstaste oder Geschwindigkeitsregler garantieren auch bei der Primo ein unbeschwertes Nähvergnügen.
Optionale Füßchen-Einsätze ermöglichen zudem das Mitführen von Bändern oder Schnüren, um damit bspw. Borten herzustellen oder zu applizieren. Der mitgelieferte Standard-Coverfuß ermöglicht durch Austausch mit dem Pendelfuß den mühelosen Wechsel in eine Cover-Maschine.
Im Serienzubehör enthalten:
- Bedienungsanleitung
- Pinzette
- Nadeln
- Handnadeleinfädler
- Ersatznadelschrauben
- Schraubendreher für Nadelschrauben
- Pinsel mit Führung zum Einsetzen der Nadeln
Garantiebedingungen der baby lock - Consuendi GmbH
1. Geräteregistrierung
Registrieren Sie bitte Ihre baby lock auf unserer Homepage unter www.babylock.de/garantieverlaengerung innerhalb von 3 Monaten nach Kaufdatum.
2. Garantiefristen
Es gelten folgende Garantiefristen bei normalem Hausgebrauch (nicht kommerziell oder gewerblich):
- A) mit Garantieverlängerung
2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn plus weitere 2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile - B) ohne Garantieverlängerung
2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn
3. Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt mit dem Erwerb des neuen baby lock-Produktes und gilt ohne Garantieverlängerung 2 Jahre.
4. Eingeschränkte Garantie
Maschinen, die gewerblich genutzt werden, haben eine eingeschränkte Garantie von 6 Monaten auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn. Teile, die von der Garantie ausgeschlossen sind, finden Sie unter Punkt 6.
5. Empfänger der Garantie und Ausschluss
Die Garantie und die Garantieverlängerung bezieht sich nur auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Ausgeschlossen sind alle dem Verschleiß unterliegenden Bauteile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung. Bitte befolgen Sie unbedingt die Anweisungen aus der dazugehörigen Bedienungsanleitung. Die Garantie erlischt auch:
- • wenn Reparaturen durch Dritte durchgeführt wurden
- • Veränderungen am Gerät durchgeführt/ herbeigeführt wurden
- • unzureichende Verpackung beim Versand des Gerätes an den autorisierten Fachhändler verwendet wurde
- • die Seriennummer verändert oder unleserlich ist
- • bei höherer Gewalteinwirkung
- • wenn Schäden oder Fehler durch die Verwendung von nicht originalen Bau- und Zubehörteilen verursacht wurden
In diesen Fällen wird die Reparatur kostenpflichtig.
6. Verschleißteile
Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantiebestimmung. Folgende Teile sind ausgeschlossen:
Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Leuchtmittel, Kohlebürsten, Federn, nicht metallische Teile bzw. Bauteile (z. B. Gehäuseteile), Greifer, Antriebsriemen, Garnrollenhalter, Einfädelvorrichtungen (z. B. Nadeleinfädler oder Einfädeldrähte), Stichbildungsvorrichtungen, Schneidwerkzeuge und alle anderen Teile, die dem „normalen Verschleiß“ ausgesetzt sind
7. Voraussetzungen für eine Garantieleistung
Voraussetzung für eine Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten bei einem autorisierten baby lock-Händler durchgeführt wurden und dass sämtliche Hinweise von baby lock in der Bedienungsanleitung zum Gerätebetrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet wurden. Widrigenfalls gehen Garantieansprüche dadurch verloren.
8. Im Garantiefall
Falls eine Garantiereparatur erforderlich wird, wenden Sie sich bitte an Ihren baby lock-Vertragshändler in Ihrer Nähe bzw. an den Händler, der Ihnen das baby lock-Produkt verkauft hat. Bitte legen Sie bei jedem Garantiefall Ihren Kaufvertrag bzw. Quittungsbeleg und im Falle einer erweiterten Garantie die Bestätigung der Garantieverlängerung zur Prüfung vor. Vor-Ort-Services bei Ihnen durch den Händler oder durch die Consuendi GmbH sind kostenpflichtig, es sei denn, es wurde bei Abschluss des Kaufvertrages etwas anderes schriftlich vereinbart. Sollten Sie als Käufer innerhalb der Garantiezeit Ihren Wohnort gewechselt haben und es besteht kein Kontakt mehr zum Verkäufer, setzen Sie sich bitte mit uns (Consuendi GmbH) in Verbindung.
9. Fortbestand gesetzlicher Ansprüche
Diese Garantie hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche Sachmängelhaftung, welche uneingeschränkt gegenüber dem Verkäufer fortbesteht.
10. Verschiedenes
Die Garantieverlängerung unserer Produkte wird freiwillig übernommen. In Anspruch genommene Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist bzw. veranlassen auch keinen neuen Zeitpunkt einer weiteren Frist. Alle Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist. Falls ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht wurde, die geschuldete Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht ist, tritt die Verjährung erst nach Leistungserbringung ein.
11. Gültigkeit
Diese Garantie gilt nur für Produkte, die in folgenden Ländern gekauft und durch die Consuendi GmbH importiert wurden:
Deutschland • Österreich • Schweiz • Vereinigtes Königreich • Frankreich • Belgien • Luxemburg • Niederlande